Rechtlich gesehen ist es möglich, nur eine Pflichtversicherung für ein Auto abzuschließen. Da es sich bei der Pflichtversicherung um eine Art Pflichtversicherung handelt, werden andere Kfz-Versicherungen je nach den individuellen Bedürfnissen abgeschlossen, wenn Sie nur in ländlichen oder vorstädtischen Gebieten fahren, die Strecke sehr festgelegt ist, das Fahrniveau hoch ist, sehr vorsichtig gefahren wird und der Autopreis nicht hoch ist. Andernfalls ist es nicht empfehlenswert, nur die Pflichtversicherung abzuschließen, auch andere Versicherungen sind wichtig.
Der Hauptzweck der Pflichtversicherung besteht darin, andere zu schützen und sie im Falle eines Verkehrsunfalls für Sach- oder Personenschäden zu entschädigen. Der Zweck der Pflichtversicherung besteht darin, die Belastung der Fahrzeughalter durch Verkehrsunfälle zu verbessern. Die Entschädigung durch die Pflichtversicherung wird hauptsächlich in eine Haftpflichtentschädigung und eine Nicht-Haftpflichtentschädigung für medizinische Kosten, Sachschäden und Entschädigung bei Tod und Invalidität unterteilt.
Vom Standpunkt des Gesetzgebers ist die Pflichtversicherung eine Art gesetzliche Pflichtversicherung. Wenn Sie keine Pflichtversicherung abschließen, bedeutet das, dass Sie mit Ihrem Auto nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Und wenn Sie von der Verkehrspolizei erwischt werden, müssen Sie nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern Ihr Auto wird auch beschlagnahmt. Sie müssen die vorgeschriebene Versicherung abschließen, um Ihr Auto zurückzubekommen.
Sie ist zuständig für die Entschädigung von Drittopfern für Personen- und Sachschäden bei Verkehrsunfällen. Die obligatorische Verkehrsversicherung ist auch eine vom Staat abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Wenn Sie sie nicht abschließen, verstoßen Sie gegen das Gesetz und dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Sie können den "Augen" der Verkehrspolizei nicht entkommen. Wenn Sie erwischt werden, wird das Fahrzeug beschlagnahmt und kann erst nach Abschluss der Pflichtversicherung zurückgegeben werden.
In der Pflichtversicherung gilt das "No-Fault"-Prinzip, d. h. der Geschädigte muss unabhängig davon entschädigt werden, ob der Fahrzeughalter verantwortlich ist. Die Höhe der Entschädigung im Rahmen der Pflichtversicherung ist jedoch begrenzt, und der darüber hinausgehende Betrag wird vom Fahrzeughalter auf eigene Kosten oder von der Haftpflichtversicherung getragen.